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Gewinn für Unternehmer mit Gewinn
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Handelsvertreter nach § 84 HGB
Sie verdienen oft viel und brauchen noch mehr. In späteren Jahren merken viele erst, dass sie die Sicherung ihres Lebensabends vergessen haben.
Sorgen Sie für Ihren Handelsvertreter, dann bleibt er leistungsbereit und zuverlässig.
Zusätzlich können Sie durch Herausgabe des Deckungskapitals den Ausgleichs-anspruch des Handelsvertreters erledigen. Außerdem ist im Schadensfall Vermögen vorhanden (das Deckungskapital), auf das Sie zugreifen können.